Die derzeitig geltenden Regelungen im Abfallrecht zu Überlassungspflichten und zu gewerblicher Sammlung sind europarechtskonform. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 4. Juli 2011 entschieden und damit sein Urteil aus 2009 bestätigt. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht entkräftete so das Argument der Bundesregierung, im Zuge der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zwängen europarechtliche Vorgaben zu einer Änderung bei den kommunalen Überlassungspflichten.
VKU: Rechtskonformität kommunaler Überlassungspflichten zum dritten Mal bestätigt
Aug
22
2011
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