Freising. Als Folge der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, zu deren Umsetzung Deutschland als Mitgliedsstaat verpflichtet ist, wurde Ende Oktober das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) im Bundestag verabschiedet. Damit wird zukünftig Gülle, die energetisch in Biogasanlagen genutzt werden soll, zusätzlich zum Veterinär- und Düngerechtrecht auch dem Abfallrecht unterliegen. Mit der Verabschiedung dieser sachlich nicht nachvollziehbaren und auch vom Europäischen Biogasverband (EBA) stark kritisierten Regelung, hat Deutschland dem Druck der Europäischen Kommission nachgegeben. Brüssel hatte eine ursprünglich von Deutschland zur Notifizierung vorgelegte Ausnahme von Wirtschaftsdüngern zur Verwendung in Biogasanlagen aus dem Abfallrecht abgelehnt.
„Es bleibt sachlich nicht nachvollziehbar, warum die Europäische Kommission, die von Deutschland vorgeschlagene Ausnahme so kategorisch ablehnt“, betont der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas e.V., Dr. Claudius da Costa Gomez. Denn Gülle, die unvergoren in der Landwirtschaft als Dünger eingesetzt wird, unterliegt weiterhin nicht dem Abfallrecht. Der gleiche Status sollte auch für diejenige Gülle gelten, die zuvor zusätzlich energetisch in Biogasanlagen genutzt wird.
Auf die möglichen negativen Folgen einer Abfalleigenschaft von Gülle – wie zusätzliche abfallrechtliche Anforderungen und Erschwernisse bei Vermarktung und Ausbringung von Gärprodukten – hatte der Fachverband Biogas e.V. in den vergangen Monaten immer wieder eindringlich hingewiesen. „Aus der formalen Ungleichbehandlung dürfen jetzt vor allem keine Hürden für die Praxis und keine föderale Regelungsvielfalt entstehen, sonst wird es keine verstärkte energetische Nutzung des Reststoffes Gülle in Deutschland geben“, warnt da Costa Gomez. Die vom Bundestag mitverabschiedete Aufforderung an Bundesregierung und Länder, einen praxisgerechten Vollzug der einschlägigen Vorschriften sicherzustellen, zeige, dass die Politik diese Sorge aufgegriffen hat. Mit dieser Entschließung bekräftigt der Bundestag das inhaltliche Festhalten an der Ausnahme für Biogas-Gülle und baut damit Druck für umsetzbare Regelungen auf.
Mit Verabschiedung des KrWG wurde weiterhin ein allgemeiner Genehmigungstatbestand für Biogasanlagen in der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) beschlossen. Dieser Tatbestand setzt die Schwelle für eine Genehmigungsbedürftigkeit nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zukünftig auf 1,2 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr herab. „Für die mit dem neuen Tatbestand einhergehende Absenkung der Genehmigungsschwelle um etwa 100 Kilowatt installierte elektrische Leistung sehen wir
zwar weiterhin keinen sachgerechten Anlass“, bewertet da Costa Gomez diese Änderung. „In Verbindung mit den ebenfalls beschlossenen Anpassungen der einschlägigen Abfalltatbestände, wird aber eine unserer größten Sorgen zumindest abgemildert.“ Ohne diese vom Fachverband angemahnten Änderungen, hätte eine Abfalleigenschaft von Gülle, zur unsachgerechten Genehmigungsbedürftigkeit nach BImSchG sogar für kleinste Gülle-Biogasanlagen geführt.
Trotz der Verbesserungen, die maßgeblich durch die Arbeit des Fachverbandes Biogas in das KrWG und die 4. BImSchV eingeflossen sind, droht das neue Gesetz zusätzlichen Aufwand und Hürden für die energetische Gülleverwertung nach sich zu ziehen. Nur die vom Bundestag angemahnte praxistaugliche und vor allem bundeseinheitliche Umsetzung des KrWG kann dies noch verhindern.
Kurzinfo Fachverband Biogas e.V.
Der Fachverband Biogas e.V. ist mit rund 4.400 Mitgliedern Europas größte Interessenvertretung der Biogas-Branche. Er vertritt bundesweit Hersteller, Anlagenbauer und landwirtschaftliche wie industrielle Biogasanlagenbetreiber. Die Biogas-Branche hat inzwischen über 40.000 Arbeitsplätze zumeist in ländlichen Regionen geschaffen.
www.biogas.org
Kontakt:
Fachverband Biogas e.V.
Geschäftsstelle
Andrea Horbelt
Pressesprecherin
Tel. 0 81 61 / 98 46 63
E-Mail: andrea.horbelt@biogas.org
[Quelle: Pressemitteilung 26/11 vom Fachverband Biogas e.V. vom 31.10.2011]
Neues KrWG unterwirft Biogas-Gülle dem Abfallrecht
Nov
25
2011
Kommentare
Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Kommentar schreiben
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu schreiben.
Ähnliche Artikel
-
Alles über Biogas
„Biogas – Pflanzen, Rohstoffe, Produkte“ – so heißt die aktualisierte Broschüre der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Die inzwischen 7. Auflage ... weiterlesen
-
Die Biogas-Konkurrenten
Der forcierte Ausbau von Biogasanlagen in ländlichen Gegenden stößt nicht selten auf massive Proteste aus der Bevölkerung. Befürchtet wird vor allem eine unangenehme ... weiterlesen
-
Energiepaket der Bundesregierung bremst Ausbau Erneuerbarer Energien
Nach Analyse der vorliegenden Gesetzesentwürfe kommen der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und seine führenden Mitgliedsverbände zu dem Schluss, dass das ... weiterlesen