Werden Abfälle in thermischen Abfallbehandlungsanlagen verbrannt, ist dies in aller Regel kein Vorgang, der energiesteuerpflichtig ist. Das ist das Ergebnis eines aktuellen Gutachtens, das die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e. V. (ITAD) erstellt hat. "Dieses Ergebnis ist vor allem mit Blick auf die Novellierung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes von erheblicher Bedeutung", sagt Dr. Stefan Kobes, Partner bei Luther und verantwortlich für die Erstellung des Gutachtens.
Neues Gutachten stellt Energiesteuer für Abfallverbrennungsanlagen in Frage
Mär
25
2011
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