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Neues Gutachten stellt Energiesteuer für Abfallverbrennungsanlagen in Frage

Mär

25

2011

Werden Abfälle in thermischen Abfallbehandlungsanlagen verbrannt, ist dies in aller Regel kein Vorgang, der energiesteuerpflichtig ist. Das ist das Ergebnis eines aktuellen Gutachtens, das die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e. V. (ITAD) erstellt hat. "Dieses Ergebnis ist vor allem mit Blick auf die Novellierung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes von erheblicher Bedeutung", sagt Dr. Stefan Kobes, Partner bei Luther und verantwortlich für die Erstellung des Gutachtens.

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