Das geltende Batteriegesetz regelt neben dem Recycling von Geräte-Altbatterien und -akkus auch die Rücknahme, Entsorgung und Verwertung von Industriebatterien. Hersteller sind laut § 8 BattG verpflichtet, für ihre in Verkehr gebrachten Batterien eine geeignete Rücknahmemöglichkeit anzubieten. Als erfahrenes System für fachgerechtes Batterierecycling bietet das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) ab sofort auch die Rücknahme und Entsorgung von Industriebatterien an.
GRS Batterien erweitert Leistungsangebot um Industriebatterien
Mai
18
2010
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