Am 3. Januar 2011 läuft die Frist ab, innerhalb derer Hersteller und Importeure der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) die Einstufung und Kennzeichnung der chemischen Stoffe melden müssen, die sie in Verkehr bringen. Die Einstufung ist entscheidend, wenn zu beurteilen ist, ob ein chemischer Stoff die Gesundheit und Umwelt gefährden kann; nach ihr richten sich auch die Informationen auf den Etiketten der Produkte, die die Arbeitnehmer und Verbraucher verwenden.
Chemikalien-Einstufung und -Kennzeichnung: Frist 3. Januar 2011
Dez
22
2010
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