Auch ein Erzeuger muss das "Tonnen-Feld" im Begleitschein auf jeden Falle ausfüllen, auch wenn er dazu nur eine vage Schätzung abgeben kann. Denn die BAG muss bei Kontrollen unterwegs abschätzen können, ob die geladene Menge in etwa der Abgabemenge beim Erzeuger entspricht. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen §43 Abs. 1 KrW-/AbfG in Verbindung mit §10 und 11 Nachweisverordnung vor. Das meldet das eANVportal in seinem neuesten Newsletter.
Begleitschein: Eingabe der Menge ist auch für Erzeuger Pflicht
Dez
19
2011
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