Aus Anlass des jetzt absehbar zum Abschluss kommenden Rechtsetzungsverfahrens für die Abfallendekriterien für Eisen-, Stahl-, und Aluminiumschrott macht die BDSV auf die derzeit noch weitgehend ungeklärte Rechtslage bei Schrott als Nebenprodukte aufmerksam. Denn Blechrückstände, Stanzschrotte, trocken verarbeitete Stahl- und Gussspäne und Eisenteile können unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenprodukte gelten, auf die das Abfallregime nicht zutrifft.
BDSV: Nebenprodukte sollten nicht unter Abfallrecht gestellt werden
Aug
31
2010
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