Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem Beschluss vom 4. Juli 2011 noch einmal zu seinem Urteil vom 18. Juni 2009 zur gewerblichen Altpapiersammlung formal geäußert. Aus Sicht des BDE ist es falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass die derzeit in Deutschland geltenden Regelungen im Abfallrecht zu tatsächlich europarechtskonform seien und daher im Zuge der Novellierung des Kreislaufwirtschafts-Gesetzes keine Änderungen bei den kommunalen Überlassungspflichten vorgenommen werden müssten.
BDE: Kreislaufwirtschaftsgesetz muss europarechtskonform sein
Aug
22
2011
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