Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zur Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung hat die ASA ihre Position bekräftigt, dass EBS-Kraftwerke und Müllverbrennungsanlagen weiterhin steuerlich gleich behandelt werden müssen. Würden nur Abfälle mit 20.03er Abfallschlüsselnummern nicht der Energiesteuer unterliegen, würde der Entsorgungsweg Anlage mit mechanisch-biologischer Abfallbehandlung (MBA) in Kombination mit einem EBS-Kraftwerk gegenüber einer Müllverbrennungsanlage (MVA) benachteiligt.
ASA fordert EBS-Kraftwerke und MVA gesetzlich gleich zu behandeln
Jun
23
2011
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