Am 31. Januar wird die Übergangsfrist zum elektronischen Nachweisverfahren enden. Aufgrund vielfältiger Probleme bei seiner Einführung hatten sich die Länderbehörden und das Bundesumweltministerium vor Monaten noch auf einen Vollzug "mit Augenmaß und Pragmatismus" geeinigt. So durften auch weiterhin papiergeführte Entsorgungsnachweise und Begleitscheine verwendet werden. Ab dem 1. Februar sollen Abfallentsorger und -beförderer nur noch die qualifizierte elektonische Signatur praktizieren können.
Abfallnachweisverfahren jetzt nur noch elektronisch
Jan
28
2011
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